Eigentlich sollten überhaupt keine Hochbauten im Bereich der Wallanlagen, im sogenannten Kastanienwäldchen, erstellt werden, da dieser geschützte Bereich ohnehin schon durch die bestehenden Straßen zu stark auseinandergerissen ist. Da jedoch am Eingang zur Bremer Innenstadt überdachte Fahrradständer angeboten werden mußten, ließ sich eine bauliche Anlage nicht vermeiden. Es sollte sich aber nach Auffassung der senatorischen Dienststellen und des Hochbauamtes Bremen, um eine transparente, nicht als Fremdkörper empfundene und sich in die Natur einfügende Anlage handeln. Die natürliche Struktur des Baumes war Vorbild für die als Kompromiß zwischen Denkmalpflege und Nutzungserfordernis ausgeführte glasgedeckte Stahlkonstruktion mit 30°-Dachneigung über einen sechseckigen Grundriß mit 5m Schlüsselweite.